Sie haben sich sehr auf ihr komfortables Wohnmobil und Reisemobil, einen neuen Wohnwagen (z. B. Rapido, Hobby, Carado, Fiat Ducato, Citroen, Bürstner, Dethleffs, Adria, Morello, Carthago, Weinsberg, Pössl, Knaus, etc.), gefreut!
Ganz gleich, was Sie sich gekauft haben, sie sind jetzt enttäuscht und verärgert:
Die gelieferte Sache ist mangelhaft!
Sie beginnen selbst mit dem Verkäufer zu verhandeln, aber es tut sich nichts.
Verpassen Sie jetzt nicht ihre Chancen, achten Sie auf Fristen und sichern Sie sich ihre Gewährleistungsrechte, sei es die Mängelbeseitigung, die Minderung, den Rücktritt und Schadensersatz zu fordern. Haben Sie keine Scheu, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen und machen Sie sich mit dem neuen Recht vertraut.
ACHTUNG NEUES RECHT FÜR VERTRÄGE AB 1.1.2022
Die Warenkaufrichtlinie (WKRL) der EU verpflichtete die Mitgliedsstaaten, den Inhalt dieser Richtlinie umzusetzen und auf alle ab dem 01.01.2022 geschlossenen Kaufverträge anzuwenden.So beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“.
Was ist der Kaufvertrag? Der Kaufvertrag beim Kauf eines Reisemobils oder Wohnmobils, Wohnwagens oder Wohnanhängers bestimmt sich nach den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie alle anderen beweglichen Sachen auch. Der Kaufvertrag richtet sich nach § 433 BGB. Jedoch gelten oftmals Besonderheiten aufgrund der vereinbarten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Deswegen gilt auch hier: bitte vor Vertragsabschluss die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig lesen. Bei Verständnisproblemen sollten Sie den Verkäufer um Aufklärung bitten oder aber einen Rechtsanwalt fragen. Wenn Sie Absprachen treffen, vermerken Sie diese bitte auf dem Kaufvertrag. Es gibt nichts Ärgerlicheres als bei Problemen, die Absprachen nicht nachweisen zu können.
Wer sich dazu entschließt, ein Reisemobil oder Wohnmobil, Wohnanhänger oder Wohnwagen zu kaufen, erwartet für den hohen Kaufpreis ein einwandfrei funktionierendes Fahrzeuges. Auf dieser Seite geht es darum, zu verdeutlichen, wie überhaupt das Recht den Kauf regelt und welche Möglichkeiten es zur Schadenbeseitigung vorsieht.
Kaufvertrag
Ohne sich mit dem Gesetzestext näher zu befassen, wird man schwerlich zu seinem Recht kommen. Daher wird es bei den einzelnen Darstellungen unvermeidlich sein immer wieder Bezug auf die Gesetzestexte zu nehmen.
Wo ist der Kaufvertrag für Wohnmobile etc. geregelt? Der Kaufvertrag ist in § 433 BGB geregelt! Nach dieser Vorschrift wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen; § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dabei kommt schon eine entscheidende Voraussetzung zum Ausdruck, nämlich dass nach der Bestimmung des § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB die verkaufte Sache keine Sach- und Rechtsmängel haben darf, sie muss also mit anderen Worten in Ordnung sein.
Der Käufer wiederum ist verpflichtet, den Verkäufer selbstverständlich in den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen; § 433 Abs. 2 BGB.
Zustandekommen des Kaufvertrages
Habe ich den Vertrag geschlossen? Wie bei allen anderen Verträgen auch ist eine Einigung der Vertragsparteien notwendig. Die Vertragsparteien müssen sich über die wesentlichen Bestandteile einig sein.
Die Vertragsparteien müssen sich also erst einmal darüber einig sein, dass ein Kaufgegenstand gegen Zahlung eines Kaufpreises übertragen werden soll. Liegen diese Voraussetzungen schon nicht vor, so liegt auch kein Kaufvertrag vor.
Verkauft werden können alle Sachen und nach § 453 BGB auch Rechte. Damit können also auch Hypotheken, Grundschulden und Pfandrechte verkauft werden. Des Weiteren können Patentrechte, Verlagsrechte, Firmen- und Markenrechte verkauft werden.
Grundsätzlich ist es so, dass wir die Kaufpreiszahlung in bar zu erfolgen hat. Die in der Praxis übliche Überweisung ist also eine Ausnahme.
Wirksamkeit des Kaufvertrages
Ist mein Vertrag wirksam? Selbst wenn man glaubt, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde, können der Wirksamkeit bestimmte Hinderungsgründe entgegenstehen. Zu nennen sind da:
- mangelnde Geschäftsfähigkeit, § 104 ff. BGB
- Formverstoss, § 121 BGB. So müssen zum Beispiel Grundstückskaufverträge nach der Bestimmung des § 311 b BGB notariell beurkundet werden.
- es wurde gegen ein Verbotsgesetz verstoßen, § 134 BGB
- Wucher, § 138 Abs. 2 BGB
- Sittenwidrigkeit, § 138 Abs. 1 BGB
- wenn einer der Vertragsparteien den Kaufvertrag angefochten hat, § 142 BGB
- bei Teilzahlungsgeschäften müssen die Voraussetzungen des § 502 Abs. 3 BGB eingehalten sein.
Gewährleistung
Was ist Grundlage der Gewährleistung? Die häufigste Frage ist, was der Käufer unternehmen kann, wenn die gekaufte Sache mangelhaft ist. Es ergeben sich für ihn gleich mehrere Rechte, die sich allesamt aus § 437 BGB ergeben.
Neuer §434 BGB
Sachmangelbegriff
Der Sachmangelbegriff ist in § 434 BGB neu strukturiert. Er enthält nun subjektive und objektive Komponenten. „Subjektiv“ ist alles das, was Sie im Kaufvertrag vereinbaren, § 434 Abs. 2 BGB, und „objektiv“ ist das Übliche, das Sie als Käufer von ihrem Fahrzeug erwarten können, § 434 Abs. 3 BGB.
Wenn Sie also nichts vereinbart haben, gilt das Übliche.
Das ist jetzt anders: Die Sache muss so sein wie vereinbart und wie üblich. Wenn also etwas unterhalb des Üblichen vereinbart wird (z.B. Das Wohnmobil ist nicht aufbereitet, Kratzer und Dellen sind noch dran), ist das Fahrzeug dennoch mangelhaft, denn die sind bei jungen Gebrauchten nicht üblich.
Neuer § 476 Abs.1 BGB
Formvorschrift
Eine für Sie ungünstige Abweichung vom Standard ist nur dann „wirksam“ (§ 434 Abs. 3 Satz 1) vereinbart, wenn die Formvorschrift des § 476 Abs. 1 BGB eingehalten ist. Danach müssen Sie vor Vertragsschluss eigens (also in einem vom Kaufvertrag getrennten Dokument) darauf hingewiesen werden, dass „ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht.“ Zusätzlich muss das im Kaufvertrag noch einmal hervorgehoben aufgenommen sein.
Ab sofort kann ein Mangel auch dadurch vorliegen, dass Montageanleitungen und ähnliches unbrauchbar sind.
Neue §§ 475 b und 475 BGB
Ware mit digitalen Elementen
Neu eingeführt sind zusätzliche Mangelmerkmale bei einer „Ware mit digitalen Elementen“, § 475 b und einer „Ware mit digitalen Elementen bei
dauerhafter Bereitstellung der digitalen Elemente“, § 475 c; gilt nur beim Verbrauchtsgüterkauf. Ihr Fahrzeug ist eine Sache mit digitalen Elementen, das steht insbesondere bei Fahrzeugen mit neueren Ausstattunegn fest. Ihr Fahrzeug empfängt ständig Daten von außen (z.B. Navigationsdaten oder Daten für das autonome Fahren).Ab sofort bringen die neuen Vorschriften eine Aktualisierungsverpflichtung für die digitalen Elemente im vereinbarten und üblichen Umfang mit sich. Aus einem missglückten Softwareupdate kann ein Sachmangel entstehen. Dabei wird nicht auf den Übergabezeitpunkt abgestellt, sondern auf den Zeitpunktr der Aktualisierung!
Der Verkäufer ist dabei verpflichtet, Sie als Verbraucher jeweils auf anstehende Aktualisierungen hinzuweisen.
Die Aktualisierungspflicht kann der Verkäufer mit Ihnen abändern oder ausschließen.
Neuer § 476 Abs. 2 Satz 1 BGB
Verkürzung der Verjährungsfrist
Die Verjährung der Sachmangelansprüche bei Gebrauchtfahrzeugen im Verbrauchsgüterkauf darf auf ein Jahr abgekürzt werden, § 476 Abs. 2 Satz 1 BGB.
Ganz wichtig: das darf nicht durch die AGBs geschehen und auch nicht allein im Kaufvertrag stehen. Sie müssen eigens und vor dem Kaufvertrag darüber informiert worden sein und im Kaufvertrag müssen Sie gesondert darauf hingewiesen werden; §476 Abs. 2 Satz 2 neu.
Neuer § 477 BGB
Verlängerung Beweislastumkehr
Die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf wird von den bisher sechs Monaten auf ein ein Jahr verlängert. Eine Sonderregelung für die Beweislastumkehr bei Waren mit digitalen Elementen bei dauerhafter Bereitstellung der digitalen Elemente regelt, dass die Beweislastumkehr auf zwei Jahren erstreckt wird, § 477 Abs. 2. BGB.
Nacherfüllung Recht bis 31.12.2021
Kann ich Nacherfüllung verlangen? Es ist so, dass der Käufer zunächst die Nacherfüllung verlangen muss, er hat den Verkäufer also aufzufordern, die Sache mangelfrei zu übergeben. Dies ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, ist aber als Folge der Bestimmung, dass der Käufer die anderen Rechte erst nach Ablauf einer Nacherfüllungsfrist geltend machen kann.
Rücktritt
Kann ich mein Reisemobil oder Wohnmobil, Wohnwagen oder Wohnanhänger zurückgeben? Erst nach Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung kann der Käufer entweder vom Kaufvertrag zurücktreten, § 435 Nummer 2, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB oder den Kaufpreis mindern, § 437 Nummer 2,441 BGB.
Wann kann ich zurücktreten? Um den Rücktritt geltend machen zu können, muss zunächst aber geprüft werden, ob folgende Voraussetzungen vorliegen:
- ein wirksamer Kaufvertrag
- die Sache ist mangelhaft
- Fristsetzung - Achtung!!! Recht bis 31.12.2021 unten lesen und neues Recht ab 1.1.2022 beachten
- Fristablauf
- Das Rücktrittsrecht darf nicht ausgeschlossen sein; es gibt spezielle Ausschlussgründe, geregelt in den § 323 Abs. 5 Satz 2 und 323 Abs. 6 BGB
- Rücktrittserklärung
Neuer § 475 d Abs. 1 Ziffer 1 BGB
Rücktritt ohne Frist
§ 475 d Abs. 1 Ziffer 1 BGB regelt, dass keine Frist gesetzt werden muss. Es muss lediglich ein angemessener Zeitraum zwischen der Mangelanzeige und dem Rücktritt verstrichen sein. Allerdings bemisst sich die Angemessenheit des Zeitraum nach dem Einzelfall. Das ist schwer einzuschätzen, und jeder Einzelfall kann anders sein. So könnte es auf die Dringlichkeit der Nutzung ankommen? Dann wäre das Alltagsauto anders zu bewerten als das Wohnmobil, das ein Freizeitmobil ist. Also ist der sicherste Weg, eine Nachfrist zu setzen. Es bleibt die hierzu erwartete Rechtsprechung mit entsprechenden Hinweisen zu beobachten.
Die Regelung des § 475 d Abs. 1 Ziffer 4 BGB unterscheidet nicht zwischen der berechtigten und der unberechtigten Verweigerung, sondern regelt, dass Sie als Verbraucher zurücktreten können, wenn die Nacherfüllung verweigert wird. Dies gilt auch dann, wenn die Nacherfüllung zwar nicht verweigert, sie aber nicht unentgeltlich, nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten durchgeführt werden soll.
Die Vorschrift des § 475 d Abs. 1 Ziffer 5 BGB regelt , dass es nicht zwingend einer Erklärung des Verkäufers bedarf, er werde nicht ordnungsgemäß nacherfüllen, damit Sie vom Vertrag zurücktreten können. Dasselbe gilt, wenn offensichtlich ist, dass der Verkäufer nicht ordnungsgemäß nacherfüllen wird. Sie können als Verbraucher also vom Vertrag zurücktreten, wenn es offensichtlich ist, dass der Verkäufer überhaupt nicht, nicht unentgeltlich, nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten nacherfüllen wird.
Im Zweifel aber lieber eine Frist setzen, da dies der sichere Weg ist.
Minderung
Kann ich ein Teil des Kaufpreises erstattet verlangen? Erst nach einer dem Verkäufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern, § 437 Nummer 2, 441 BGB. Sehen Sie sich hierzu auch die Ausführungen zum Rücktritt an.
Schadensersatz
Kann ich Schadensersatz beim Reisemobil oder Wohnmobil, Wohnwagen oder Wohnanhänger verlangen? Nehmen wir an, dass der Verkäufer für den Mangel der gekauften Sache verantwortlich ist, so hat der Käufer auf das Recht zum Schadensersatz, § 437 Nummer 3, 440, 280, 281, 283, 311 a BGB. Dabei hilft Ihnen eine Vermutung im Gesetz, nämlich dass der Verkäufer den Mangel immer zu vertreten hat, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Aufwendungsersatz
Kann ich Aufwendungsersatz beim Reisemobil oder Wohnmobil, Wohnwagen oder Wohnanhänger verlangen? Wenn der Käufer den Mangel zu verantworten hat, so kann der Käufer entweder Schadensersatz oder gemäß § 284 BGB Aufwendungsersatz verlangen. Hierbei gilt auch die Vermutung des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass der Verkäufer den Mangel immer zu vertreten hat.
Preisvereinbarung
Ausschlaggebend für den Kauf eines Fahrzeuges ist selbstverständlich der Kaufpreis und so ist dieser auch wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages. Bei üblichen Bestellformularen findet sich für den Kaufpreis auf der Vorderseite ein entsprechendes Feld. Der Kaufpreis ist frei verhandelbar und stellt eine Individualabrede dar.
Oftmals ist es so, dass der Kaufpreis ab Fabrik bezeichnet ist. Dies bedeutet, dass für den Käufer weitere Kosten anfallen, meistens sind es Transportkosten.
Kaufantrag
Das üblicherweise bei Fahrzeugkäufen verwendete Bestellformular ist juristisch ein auf Abschluss des Kaufvertrages gerichtetes Angebot an den Fahrzeugverkäufer. Ein solches Angebot ist der Käufer höchstens bis zu vier Wochen gebunden, bei anderen Fahrzeugen, wie Nutzfahrzeugen bis zu sechs Wochen, ist das Fahrzeug beim Verkäufer vorhanden, so sind es bis zu zehn Tagen, bei Nutzfahrzeugen bis zu zwei Wochen. In dieser Zeit bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, die Bestellung anzunehmen. Der Kaufvertrag kommt dann zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung ausdrücklich annimmt oder aber das Fahrzeug liefert. Wenn man als Käufer sein eigenes Fahrzeug in Zahlung gibt und eine entsprechende Inzahlungnahme unterzeichnet hat, so ist damit nicht automatisch auch ein Kaufvertrag abgeschlossen worden, regelmäßig bedarf es weiterhin der Annahme durch den Verkäufer.
Es ist aber auch möglich, dass der Verkäufer die Bestellung stillschweigend annimmt. Von solch einer Annahme kann man ausgehen, wenn der Händler mit dem Käufer in Verhandlungen tritt und mitteilt, er werde sich an die getroffene Vereinbarung halten, wenn er das Fahrzeug, das in Zahlung gegeben wurde, entgegennimmt.
Wenn sich der Verkäufer erst nach Ablauf der oben angegebenen Zeiten bei dem Käufer meldet und sagt, er wurde das Fahrzeug haben, so bedeutet dies ein neues eigenes Angebot. Jetzt muss der Käufer das Angebot eventuell annehmen, damit der Kaufvertrag zustande kommt.
Weicht zum Beispiel die Annahme des Verkäufers vom Angebot des Käufers ab, so kommt kein Kaufvertrag zustande. Eine Abweichung nicht schon dann vor, wenn der Verkäufer eine andere Lieferfrist oder einen anderen Preis angibt, aber auch Farbe und Ausstattung sind erheblich, sodass kein Kaufvertrag zustande kommt.
Kauf auf Probe § 454 BGB
Was ist Kauf auf Probe? Ein seltener Fall ist der sogenannte Kauf auf Probe nach § 454 BGB. Der Kaufvertrag kommt dann nach Ablauf einer sogenannten Billigungsfrist zustande. Es ist so, dass der Verkäufer dem Käufer ein Fahrzeug zur Probe überlässt, und zwar für einen bestimmten Zeitraum. Während dieses Zeitraumes soll der Käufer die Gelegenheit haben, das Fahrzeug auszuprobieren. Der Kaufvertrag kommt dann zustande, wenn der Käufer das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit nicht zurückgibt und keine Erklärung dafür liefert, dass er das Fahrzeug behalten hat. Wenn der Käufer nichts unternimmt, so kommt der Kaufvertrag zustande.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Was sind die AGB? Es gibt grundsätzlich keine Schriftform, die das Bürgerliche Gesetzbuch für den Kauf eines Fahrzeuges vorsieht. Es ist allerdings im Kfz Handel üblich, die Kaufverträge schriftlich abzufassen und dabei allgemeine Geschäftsbedingungen zu benutzen, das sogenannte „Kleingedruckte“.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden so einbezogen, dass der Käufer auf die Anerkennung mit seiner Unterschrift hingewiesen wird, dieser Hinweis befindet sich meist im Angebotstext des Bestellformulars. Es kann daher nicht beanstandet werden, die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gesehen zu haben, beanstandet werden können allerdings die einzelnen Klauseln, wenn zum Beispiel etwas nachträglich ausgehandelt wurde.
Es ist notwendig, dass auf den Abschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird, und zwar in der Form, dass ein Durchschnittskunde diese bei flüchtiger Betrachtung nicht übersehen kann. Wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen erst zu einem späteren Zeitpunkt, also nicht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, zum Beispiel mit einem Rechnungsformular überreicht werden, so ist dies zu spät. In diesem Fall sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsgegenstand geworden, den Käufer trifft auch keine Verpflichtung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Vollständigkeit hin zu überprüfen.
Es reicht nicht aus, wenn der Fahrzeugverkäufer in den Geschäftsräumen mit einem Aushang auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist. In einem solchen Fall werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsgegenstand. Ein solcher Aushang in den Geschäftsräumen reicht nur bei Massengeschäften aus, wozu ein Neuwagenkauf nicht zählt.
Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen unverständlich oder unleserlich, so werden sie ebenso nicht Vertragsgegenstand.
Widerruf
Kann ich widerrufen? Grundsätzlich ist es so, dass ein Kaufvertrag über ein Neufahrzeug mit einem Verbraucher nicht widerrufen werden kann. Lediglich in den Fällen, wenn der Kauf ein Haustürgeschäft (§ 312 BGB), ein Fernabsatzgeschäft (312b BGB) oder im Zusammenhang mit einer Finanzierung des Fahrzeuges (§ 499 BGB) abgeschlossen wurde, ist der Kaufvertrag widerrufbar.
Der Käufer kann den Kaufvertrag nicht widerrufen, wenn es sich um ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB mit einem Verbraucherleasingvertrag oder mit einem Verbraucherdarlehen handelt, er kann dann allerdings den Kaufvertrag dadurch beenden, dass er den Darlehensvertrag, bzw. den Leasingvertrag widerruft (§ 358 Abs. 2 Satz 1 BGB).